Anhand des Beispiels „Demonstrationen“ hat Prof. Kettemann uns vor Augen geführt, welches Recht im Internet gilt. Im „realen Leben“ gibt es öffentliche und private Räume, an öffentlichen Orten müssen Demonstrationen angemeldet werden und in der Regel werden sie auch bewilligt. An privaten Plätzen sieht das ganz anders aus, hier darf der*die Eigentümer*in allein entscheiden, ob eine Demonstration stattfinden darf oder nicht. Das Internet besteht aus privaten Räumen, das heißt, die Eigentümer*innen der Plattformen dürfen die Regeln selbst bestimmen. Trotzdem sollen sich die Plattformen an nationales Recht halten. So war vor einiger Zeit das Leugnen des Holocausts auf Facebook in den USA erlaubt, in Österreich und Deutschland allerdings nicht. Trotzdem halten sich nicht alle Inhaber*innen von Plattformen daran, doch dies ist nicht zwingend negativ. So können sich z.B. Bürger*innen von Ländern, in denen es in „normalen“ Medien Zensuren gibt, auch über Internetplattformen informieren (Menschenrechte haben Vorrang).

Da Internetplattformeninhaber*innen ihre Regeln ziemlich frei wählen können, können auch Inhalte zensiert werden, die nicht unbedingt zensiert werden sollten. So kann z.B. das Unternehmen „TikTok“ Kommentare die „homo“ oder „queer“ enthalten, zensieren.

Die Schüler*innen hatten am Ende des Vortrags Gelegenheit, Fragen zu äußern, die ausführlich beantwortet wurden.

Anschließend hat Frau Katharina G., eine Studentin und Mitarbeiterin von Prof. Kettemann, noch über das JUS-Studium informiert. Dazu wurden auch interessierte Schüler*innen aus den Matura-Klassen eingeladen.

Auszug aus dem Jus-Hak-Portfolio der Schülerinnen Staud Lara, Faistnauer Lia 2D