Am 17.11.2022 haben wir, die JusHAK-Klassen, einen Vortrag mit dem Titel „Wer sagt, was ich online darf?“ von Matthias Kettemann und seiner Assistentin Meryem Vural bekommen.
Prof. Matthias Kettemann ist Leiter des Bereichs „Theorie und Zukunft des Rechts“ an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der UNI-Innsbruck.
In Österreich gibt es 7 Millionen Social-Media-Nutzer*innen, 93% aller 16–24-jährigen Österreicher*innen nutzen Social-Media-Plattformen.
Die drei folgenden Fragen wurden von den Vortragenden beantwortet:
Was darf ich online alles posten? Bei einigen Social-Media-Plattformen werden Beiträge mit z.B. Diskriminierungen und Nacktheit durch Systeme, Künstliche Intelligenzen und manchmal auch echte Menschen gelöscht. Jedoch sind die Gesetze in verschiedenen Ländern unterschiedlich, so war zum Beispiel vor einiger Zeit das Leugnen des Holocausts auf Facebook in den USA erlaubt, in Österreich und Deutschland allerdings nicht.
Wer bestimmt was man online alles sagen darf? Zum einen machen der Staat und auch die Europäische Union Gesetze, was im Internet gepostet werden darf und was nicht, an die sich die Plattformen dann halten müssen. Das Internet besteht aus privaten Räumen, weswegen alle Plattformen eigene Regeln dazu haben, was gepostet werden darf und was nicht. Diesen Punkt kann man sich wie eine Hausordnung vorstellen. Auch die Infrastruktur hat damit zu tun, wer was im Internet veröffentlichen darf. Ohne Internetzugang würde die Möglichkeit etwas zu posten gar nicht bestehen. Im weitesten Sinn entscheiden auch Algorithmen über die Inhalte im Internet. Die meisten Postings, die gelöscht werden, werden nicht von Menschen, sondern von Algorithmen gelöscht. Auch die Nutzenden haben ein Mitspracherecht bei der Gestaltung von Online-Plattformen.
Gibt es Personen, die im Internet mehr dürfen als andere? Eigentlich nicht, doch in der Realität lassen Plattformen problematische Inhalte von berühmten Personen eher online, um ihre eigene Plattform dadurch zu pushen und bekannter zu machen.
(Lara Staud, JusHAK 3D)